Als Geschädigter können Sie einen Autoexperten Ihrer Wahl damit beauftragen, die Beweise zu speichern und die Höhe und den Umfang des Schadens zu bestimmen. Sie können dies sogar tun, wenn die Versicherungsgesellschaft einen Experten beauftragt oder einen Bericht erstellt hat. Die Versicherung muss in der Regel für fachkundige Beratung bezahlen. Eine Ausnahme bildet der sogenannte “geringfügige Schaden”, und die maximale Entschädigung beträgt 700 Euro. Wenn ein solcher Schaden auftritt, können wir einen kurzen Bericht für Sie erstellen, der normalerweise von der Versicherung der anderen Partei bezahlt wird.